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AGB

VERKAUFS-, LIEFERUNGS-UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Unsere Preise verstehen sich in ? netto zuzuglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am
Tage derAuftragserteilung gultigen Verkaufspreise. Der Mindestauftragswert betragt ? 100,-.

2. Die Lieferung erfolgt nach unsererWahl unfrei ab Lager. In alien Fallen, auch bei frachtfrei und franko
gelieferter Ware reist diese auf Rechnung und Gefahr des Kaufers.

3. Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei hoherer Gewalt, behordlichen MaBnahmen und
dergleichen, welche auf die Abwicklung des Kontraktes einwirken, ist der Verkaufer berechtigt, die
Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben odervom Vertrag zuruckzutreten.

4. Reklamationen sind unverzuglich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend
zu machen. Die Haftung des Verkaufers, aus welchem Grunde auch immer, ist beschrankt auf den
Betrag des Kaufpreises. Eine begonnene Ver- und Bearbeitung der Ware bedeutet bereits Verzicht
auf Schadenersatzanspruche jeglicher Art. Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann der
Kaufer Schadenersatz wegen Nichterfullung nichtbeanspruchen.
Jede Teillieferung ist ein selbstandiges Geschaft, auch in den Fallen, in denen eine Beanstandung
stattfindet, ist der Kaufpreis zu den vereinbarten Terminen zu zahlen, vorbehaltlich spaterer Regelung
der Differenz.

Gewahrleistung fur evti. versteckte Mangel ist auch dann ausgeschlossen, wenn diese nach Probe
Oder nach M uster verkauft worden sind.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschafts-
verbindung bestehender Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand ent-
standenen und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkaufers. Die
Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung Oder die Saldoziehung und deren
Anerkennunghebenden Eigentumsvorbehaltnichtauf.

Der Kaufer ist zur WeiterverauBerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemaBen Geschaftsgang
berechtigt. Er tritt dem Verkaufer hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver-
auBerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen
ist der Kaufer auch nach Abtretung ermachtigt. Die Befugnis des Verkaufers, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberuhrt, jedoch verpflichtet sich der Verkaufer, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Kaufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemaB
nachkommt. Der Verkaufer kann verlangen, dass der Kaufer ihm die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehorigen
Unterlagen aushandigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kaufer eine wechselmaBige
Haftung des Verkaufers begrundet, so eriischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde-
liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlosung des Wechsels durch den Kaufer als
Bezogener.

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
ubersteigt, ist der Verkaufer auf Verlangen des Kaufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6. Nichterfullung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit den Verkaufer von alien Lieferungsver-
pflichtungen aus diesem oder einemanderen mit dem Kaufer geschlossenenVertrage.
Bei Uberschreitung des Zahlungszieles kann der Verkaufer Verzugszinsen in Hohe der ubiichen
Bankzinsen verlangen.

7. Wenn der Kaufer mit der Zahlung fur eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Vertrage mit dem
Verkaufer in Verzug gerat, ist der Verkaufer berechtigt, alle zwischen dem Parteien noch schwebenden
unerfullten Kontrakte binnen einerWoche fur Rechnung des Saumigen verkaufen zu lassen.
Die Ausubung dieses Rechts des Verkaufers setzt entsprechende Androhung im Mahnschreiben
voraus.

8. Weitgehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbind-
lich, wie sie vom Verkaufer schriftlich bestatigt worden sind.

9. Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuelle Bedingungen des Kaufers aufgehoben.

10. Mustersendungen erfolgen gegen Berechnung und werden nicht zuruckgenommen.

11. Erfullungsort und Gerichtsstand fur alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere fur
Lieferung und Zahlung, ist AmtsgerichtKaufbeuren.

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Herunterladen als PDF.